hallo GrisuBSB,
die Frage ist nicht so einfach zu beantworten, denn sie hängt von der Art des "klappbaren Falzriegels" ab.
Ist es der "klassische" Klappriegel, ist der Standflügel nur als "Bedarfsflügel" mit manueller Öffnung und personenbezogener Verantwortung zu betätigen. D.h., dass der der den Flügel öffnet, auch persönlich dafür hafet, dass er wieder fach- und zulassungsgerecht geschlossen wird. Diese Standflügel haben i.d.R. auch keinen Schließer und keine Schließfolgeregelung. Sie schließen und verriegeln auch nicht automatisch.
Ist es der verdecktliegende Standlügel-Öffner (Kipphebel nur anheben und Flügel öffnen, dann Kipphebel wieder in Ausgangsposition zurück), mit Schaltschloss oben in dem Standflügel und Schließer auf dem Standflügel, muss die Tür auch eine Schließfolgeregelung haben.
Ist vielelicht doch ganz einfach??? :-)
mfg
der Feuerteufel